
Welche Rechte haben Betroffene und wie reagieren Sie darauf?
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und Datennutzung gewinnt der Schutz personenbezogener Daten immer mehr an Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union stärkt die Rechte der betroffenen Personen erheblich und verpflichtet Unternehmen dazu, auf entsprechende Anfragen schnell, transparent und gesetzeskonform zu reagieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte betroffene Personen laut DSGVO haben, wie Sie als Unternehmen korrekt darauf reagieren, und welche Risiken drohen, wenn diese Pflichten ignoriert werden. Am Ende stellen wir Ihnen eine effektive Lösung zur Unterstützung Ihrer DSGVO-Compliance vor: Globeria Datenschutz.
📌 Was sind „Betroffenenrechte“?
Betroffenenrechte sind die Rechte, die Personen gemäß DSGVO gegenüber Verantwortlichen – also Unternehmen, Behörden oder anderen Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten – geltend machen können.
Diese Rechte sind in Kapitel III der DSGVO (Art. 12–23) geregelt und bilden das Fundament eines wirksamen Datenschutzes. Ziel ist es, den Einzelnen Kontrolle über die eigenen Daten zu geben.
✅ Übersicht der wichtigsten Betroffenenrechte
1. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Betroffene haben das Recht zu erfahren:
- welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden,
- zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden,
- wie lange die Daten gespeichert werden,
- an wen die Daten weitergegeben wurden.
🔍 Praxis-Tipp: Sie müssen innerhalb von einem Monat nach Eingang der Anfrage reagieren – kostenlos, transparent und vollständig.
2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Unrichtige oder unvollständige Daten müssen auf Wunsch des Betroffenen korrigiert bzw. ergänzt werden.
🛠 Beispiel: Ein Kunde entdeckt, dass seine Adresse falsch gespeichert ist – Sie müssen diese umgehend aktualisieren.
3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO)
Betroffene können verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, z. B. wenn:
- die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden,
- die Einwilligung widerrufen wurde,
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
⚠️ Wichtig: Dieses Recht kann eingeschränkt sein – z. B. wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (etwa § 257 HGB oder § 147 AO).
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
In bestimmten Fällen dürfen Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden – etwa während einer Prüfung der Richtigkeit oder bei Widerspruch.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Betroffene können verlangen, dass ihre Daten in einem strukturierten, gängigen Format (z. B. CSV) zur Verfügung gestellt oder direkt an einen anderen Anbieter übertragen werden.
🌐 Relevanz z. B. bei: Wechsel des Dienstleisters im Bereich Cloud, Fitness-App, Versicherungen etc.
6. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten jederzeit widersprechen – insbesondere bei:
- Direktwerbung,
- Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
📢 Wichtig: Die Verarbeitung muss sofort eingestellt werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe vorliegen.
7. Recht, nicht einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)
Menschen haben das Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu sein, die rechtliche Wirkungen entfalten – etwa bei Kreditvergabe oder Bewerbungsprozessen.
🤖 Beispiel: Algorithmen dürfen keine alleinige Entscheidung über Ablehnung eines Kredits treffen.
🧾 Wie sollten Unternehmen auf Betroffenenanfragen reagieren?
Schritt 1: Eingang der Anfrage dokumentieren
Jede Anfrage muss protokolliert werden. Notieren Sie:
- Eingangsdatum,
- Absender (Identitätsprüfung ggf. erforderlich!),
- Art der Anfrage (z. B. Auskunft, Löschung).
📅 Frist beachten: Antwort innerhalb von 1 Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Verlängerung um 2 Monate ist möglich, muss aber begründet werden.
Schritt 2: Identität prüfen
Stellen Sie sicher, dass die anfragende Person auch wirklich die betroffene Person ist. Fordern Sie bei Unsicherheit zusätzliche Nachweise an (z. B. Ausweiskopie).
Schritt 3: Daten prüfen und aufbereiten
Analysieren Sie:
- Wo werden personenbezogene Daten gespeichert?
- In welchen Systemen, bei welchen Dienstleistern?
- Gibt es Löschfristen oder gesetzliche Sperrgründe?
Vermeiden Sie unvollständige oder ungenaue Antworten – das kann zu Beschwerden bei der Datenschutzbehörde führen.
Schritt 4: Antwort verfassen und versenden
Die Antwort muss:
- in einfacher, klarer Sprache formuliert sein,
- alle relevanten Informationen enthalten,
- idealerweise verschlüsselt oder über ein sicheres Kundenkonto bereitgestellt werden.
🚨 Was passiert bei Verstößen?
Wenn Unternehmen auf Betroffenenrechte nicht, verspätet oder unvollständig reagieren, drohen ernsthafte Konsequenzen:
- Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO),
- Verwarnungen und Anordnungen durch die Aufsichtsbehörden,
- Rufschädigung und potenzielle Klagen durch betroffene Personen.
📈 Beispiel aus der Praxis: Ein deutsches Unternehmen wurde 2022 zu einem Bußgeld von 300.000 € verurteilt, weil es mehrere Auskunftsersuchen nicht rechtzeitig beantwortet hat.
🛡 Welche organisatorischen Maßnahmen sollten Sie treffen?
Damit Sie rechtssicher agieren können, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:
- Schulung der Mitarbeiter zum Umgang mit Betroffenenanfragen,
- Einrichtung eines DSGVO-konformen Ticketsystems zur Bearbeitung,
- Standardantworten und Vorlagen für Auskunft, Löschung etc.,
- Regelmäßige Audits zur Datenverarbeitung,
- Externer oder interner Datenschutzbeauftragter als zentrale Anlaufstelle.
📘 Fazit: Transparenz stärkt das Vertrauen
Die Rechte betroffener Personen sind kein bürokratisches Hindernis, sondern eine Chance für mehr Vertrauen, Kundenzufriedenheit und rechtliche Sicherheit. Wer diese Rechte ernst nimmt und professionell umsetzt, stärkt langfristig sein Unternehmen.
Doch die Umsetzung ist komplex – vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.
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Unsere Leistungen:
- ✅ Externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO
- ✅ Erstellung und Pflege aller erforderlichen Datenschutzdokumente
- ✅ Bearbeitung von Betroffenenanfragen & Kommunikation mit Behörden
- ✅ Website-Prüfung auf DSGVO-Konformität (inkl. Google Fonts, Cookie-Banner, Impressum etc.)
- ✅ Schulungen & Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
- ✅ Datenschutz-Managementsystem & Auditierungen
📞 Kontaktieren Sie uns:
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📧 info@globeriadatenschutz.de
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