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Fragen zu den Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragter in Sachsen-Anhalt.
Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragter kann Unternehmen dabei helfen, ihre Datenschutzpflichten effizient zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten können jedoch je nach Größe des Unternehmens, der Branche und den spezifischen Anforderungen erheblich variieren. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, möchten wir Ihnen hier einige häufig gestellte Fragen zu den Kosten für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragter von Globeria beantworten.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter durchschnittlich?
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten variieren erheblich, je nachdem, welchen Aufgabenumfang ein Datenschutzbeauftragter zu erfüllen hat. Sie richten sich vor allem nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Art des Unternehmens, der Art der Verarbeitung personenbezogener Daten (normal oder sensibel) und dem Volumen der personenbezogenen Daten. Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten zwischen 149 und 899 Euro oder mehr. In diesen Gebühren sind in der Regel grundlegende Leistungen wie die Erstellung und Pflege einer Datenschutzdokumentation, Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzmaßnahmen enthalten. Bei komplexeren Anforderungen oder Zusatzleistungen können die Kosten jedoch höher ausfallen.
Sind die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für regelmäßige Honorare als auch für einmalige Kosten, die im Rahmen von Datenschutzberatungen und -dienstleistungen anfallen. Unternehmen sollten darauf achten, alle Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren und belegen zu können, um diese bei der Steuererklärung geltend machen zu können. Die Beratung durch einen Steuerberater kann hierbei hilfreich sein.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten?
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen die Größe und Struktur des Unternehmens, die Branche, in der das Unternehmen tätig ist und die Komplexität der verarbeiteten Daten. Weitere Faktoren sind die spezifischen Anforderungen des Unternehmens, wie etwa der Bedarf an speziellen Schulungen oder zusätzlichen Beratungsleistungen. So sind beispielsweise Unternehmen aus den Branchen Gesundheitswesen, Versicherungen und Finanzen verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu haben.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten?
Alle unsere oben angebotenen Pakete haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, die problemlos einen Monat vor Ablauf des Vertrags gekündigt werden kann. Dies stellt sicher, dass wir alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen abdecken, die im Laufe der Zeit anfallen, wie Schulungen, jährliche Compliance-Überprüfungen, DSGVO-Audits und ähnliche Anforderungen. Auf diese Weise können wir gewährleisten, dass Ihr Unternehmen stets den gesetzlichen Datenschutzanforderungen entspricht und gut vorbereitet ist.
Was passiert, wenn zusätzliche Datenschutzdienste erforderlich sind?
Sollten darüber hinausgehende Leistungen erforderlich sein, können diese in der Regel gegen eine zusätzliche Gebühr erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise spezielle Schulungen, erweiterte Beratungsleistungen, Unterstützung bei der Umsetzung komplexer Datenschutzmaßnahmen oder die Übernahme von Behördengesprächen bei Bedarf. Die genauen Kosten und Konditionen werden vorab mitgeteilt und im Vertrag festgehalten.
Was beinhaltet ein DSGVO-Audit oder ein einmaliges Audit vor der Einleitung der oben genannten Pakete?
Ein DSGVO-Audit oder ein einmaliges Audit vor der Einleitung der oben genannten Pakete umfasst eine umfassende Überprüfung und Bewertung der Datenschutzmaßnahmen und -prozesse Ihres Unternehmens. Dies beinhaltet die Erfassung aller Datenverarbeitungstätigkeiten, eine Risikobewertung der Datenschutzprozesse, die rechtliche Überprüfung der DSGVO-Konformität sowie die Bewertung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Zudem werden bestehende Datenschutzdokumentationen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Das Audit stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Unternehmen optimal auf die Einhaltung der DSGVO vorbereitet ist.
Welche Leistungen sind typischerweise in den monatlichen Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragter enthalten?
Typischerweise umfassen die monatlichen Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten regelmäßige Leistungen wie die Erstellung und Pflege der Datenschutzdokumentation, Mitarbeiterschulungen, regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzmaßnahmen, Beratung bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen und Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Die genauen Leistungen können je nach gewähltem Paket variieren.
Kann ein externen Datenschutzbeauftragten auch kurzfristig beauftragt werden?
Ja, Globeria datenschutz bietet die Möglichkeit kurzfristiger Einsätze, beispielsweise für spezielle Projekte oder kurzfristige Beratungen oder Beratungen im Falle eines Datenlecks oder einer Dringlichkeitsmeldung der Datenschutzbehörde, etc. an. Allerdings können die Kosten für einen kurzfristigen Einsatz höher sein als bei einer längerfristigen Zusammenarbeit.
Welche gesetzlichen Pflichten bestehen zur Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragter?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen in bestimmten Fällen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Nach Artikel 37 DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht oder wenn eine umfassende Überwachung der betroffenen Personen regelmäßig und systematisch durchgeführt wird. Das BDSG erweitert diese Pflichten und schreibt in § 38 vor, dass Unternehmen unabhängig von der Kerntätigkeit einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, wenn mindestens 20 Personen ständig an der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen und geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen. Verarbeitet ein Unternehmen sensible Daten wie im Gesundheitswesen, im Finanzwesen, bei Versicherungen, auf Dating-Portalen usw., sind sie gemäß den Vorschriften verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, die es beschäftigt.