AEPD verhängt 3.600 Euro Bußgeld gegen ZHANG BORDETA 2006, SL
Spanien: Der Laden- und Restaurantbetreiber ZHANG BORDETA 2006 ist von der spanischen Aufsichtsbehörde aufgrund einer Videoüberwachung in unangemessenen Maße geahndet worden. Der Einsichtsbereich der Überwachung überschritt das angemessene und notwendige Maß, da auch Bereiche des öffentlichen Bürgersteiges darauf erkennbar waren. Eine in Frage kommende behördliche Genehmigung lag nicht vor. Auch warf die Behörde dem Betreiber Fahrlässigkeit bezüglich der angemessenen Informationspflichten über die Aufzeichnungen vor. .
Veröffentlicht am: 04-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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