AEPD verhängt 39.000 Euro Bußgeld gegen XFERA MÓVILES, SA
Spanien: Ein Betroffener beschwerte sich, dass er von XFERA MOVILES eine Mitteilung über die Nichtzahlung und demzufolge Aussetzung des Dienstes eines anderen Kunden zugestellt wurde. Auf Nachfrage, die dieser daraufhin an das Unternehmen richtete, erhielt er keine Reaktion.
Die spanische Aufsichtsbehörde wertete den Verstoß gegen die Vertraulichkeit und Integrität in diesem Fall als schwerwiegend, da der Fehler zwar nicht vorsätzlich, jedoch grob fahrlässig veranlasst wurde. Auch trägt das Unternehmen eine proaktive Verantwortung im Umgang mit den personenbezogenen Daten im Kundenverkehr.
Gemäß dem in Spanien üblichen Discount-System, eröffnete die Behörde dem Unternehmen die Möglichkeit auf eine zweistufige jeweils 20-prozentige Rabbattierung des Bußgeldes von ursprünglichen 65.000 Euro auf 39.000 Euro unter Anerkenntnis der Schuld und fristgerechter Zahlung. .
Veröffentlicht am: 10-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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