AEPD verhängt 24.000 Euro Bußgeld gegen XFERA MÓVILES, S.A.
Spanien: Ein Betroffener reichte gegen das Telekommunikationsunternehmen bei der spanischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde aufgrund einer Verletzung seines Auskunftsrechts ein. Um diesen Sachverhalt zu prüfen, hatte die Datenschutzbehörde den Beklagten daraufhin aufgefordert, ihr innerhalb von zehn Arbeitstagen nachzuweisen, dass dem Auskunftsgesuch des Betroffenen entsprochen wurde. Diesen Nachweis hat der Verantwortliche nicht fristgemäß erbracht.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 24.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 03-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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