AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen WORLDWIDE CLASSIC CARS NETWORK S.L.
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil das Unternehmen zwei Außenkameras angebracht hatte, welche eine öffentliche Durchgangsstraße erfassten. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren sah die Behörde die Informationspflicht von WORLDWIDE CLASSIC CARS NETWORK S.L. verletzt, da der Bußgeldempfänger keine Schilder angebracht hatte, die über die Videoüberwachung informierten.
Die Bußgeldhöhe setzt sich zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 24-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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