AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen WORKING CAPITAL MANAGEMENT ESPAÑA, S.L.

Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, nachdem es die Daten der Person in sein Kreditauskunftssystem eingetragen hatte. Grund der Eintragung waren vermeintliche Zahlungsrückstände bei einem vom Unternehmen NBQ Technology gewährten Kredit, den der Betroffene allerdings nie aufgenommen hatte. Die Eintragung war durch WORKING CAPITAL MANAGEMENT ESPAÑA, S.L. erfolgt, weil das Kreditportfolio von NBQ Technology durch den Bußgeldempfänger erworben wurde. 
Wie die Untersuchung der Datenschutzbehörde ergab, hatte ein betrügerischer Dritter sich ggü. NBQ Technology als der Beschwerdeführer ausgegeben und den Kredit auf dessen Namen ausstellen lassen. Nach Auffassung der Behörde hatte WORKING CAPITAL MANAGEMENT ESPAÑA dabei vor der Eintragung der Daten des Betroffenen in sein Kreditauskunftssystem nicht ordnungsgemäß überprüft, ob es über eine gültige Einwilligung des Betroffenen für den Vorgang verfügte. Vor diesem Hintergrund wertete die Behörde die mit der Eintragung einhergehende Verarbeitung der Daten der Betroffenen als unrechtmäßig. .

Veröffentlicht am: 29-04-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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