APD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Wohnungsbaugesellschaft
Belgien: Der Mieter einer Wohnung einer belgischen Baugesellschaft für Sozialwohnungen hatte insgesamt sechs Beschwerden bei der belgischen Datenschutzbehörde eingereicht. Darin ging es unter anderem um die Verletzung der Betroffenenrechte, insbesondere des Auskunftsrechts, um Datenschutzverstöße auf der Webseite des Unternehmens sowie die Videoüberwachung in den Wohnhäusern.
Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass die meisten Beschwerden des Mieters gerechtfertigt sind. Auf der Webseite des Unternehmens wurden zahlreiche Datenschutzverstöße festgestellt, unter anderem gab es keine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und es wurden mehrere Tracking Cookies ohne eine Einwilligung der Nutzer verwendet. Außerdem wurde mit Auftragsverarbeitern kein AV-Vertrag geschlossen und das Unternehmen führte kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Auch für die Videoüberwachung der Wohnhäuser gab es keine Datenschutzhinweise und die Videoaufzeichnungen wurden nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig gelöscht. .
Veröffentlicht am: 20-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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