CNIL verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen Wohnungsbaugesellschaft
Frankreich: Der Empfänger des Bußgeldes ist ein Unternehmer für Sozialen Wohnungsbau und der Verwaltung von Sozialwohnungen. Dieser hatte die personenbezogenen Daten der Mieter über den eigentlich Zweck zur Regelung des Mietverhältnisses aus genutzt, indem er über die persönlich adressierte Post Inhalte mit politisch werbendem Inhalt versendet hatte. Die Behörde erteilte der Verteidigung dieser Vorgehensweise über den Themenzusammenhang der Wahlwerbung mit dem Sozialwohnungsbau eine Absage. Hierfür wäre ein Aushang denkbar gewesen, jedoch keine persönlich adressierte Post. Die Verwendungs der Mieterdaten zu einem anderen als dem einschlägigen Zweck kostete den Unternehmer ein Bußgeld von 30.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 16-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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