GPDP verhängt 16.729.600 Euro Bußgeld gegen Wind Tre SpA

Italien: Das italienische Telekommunikationsunternehmen Wind muss knapp 17 Millionen Euro Bußgeld zahlen und verpflichtet sich zu einer Reihe organisatorischer Maßnahmen. Der Grund dafür liegt in einer Vielzahl von verschiedenen Verstößen gegen geltende Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenverarbeitung zu Marketingzwecken ohne eine der DSGVO entsprechenden Einwilligung eingeholt zu haben. 
Bei den Untersuchungen der Datenschutzbehörde wurde eine Reihe an ungeeigneten und damit ungültigen Einwilligungen entdeckt, auf die das Unternehmen die Kommunikation und Datenverarbeitung Ihrer Kunden stützte. So musste der Nutzer für zwei Apps (MyWind und My3) des Unternehmens eine automatische Einwilligung in diverse Datenverarbeitungen geben, die erst nach 24 Stunden widerrufen werden konnte.
Die Mehrzahl der Beschwerdeführer gab allerdings an, ohne jegliche Einwilligung oder sogar trotz mehrfachem Widerspruches per SMS, automatisierten Anrufen oder E-Mail zu Werbezwecken kontaktiert worden zu sein. Auch zahlreiche Fälle, in denen der Widerspruch aufgrund von falschen Kontaktkanälen nicht richtig zugeordnet wurde und somit unwirksam blieb, wurden gemeldet. 
Geahndet wurde indes auch, dass Wind Tre seiner Verpflichtung nicht nachgekommen war, sorgfältig die mit der Datenverarbeitung und Kontaktierung der Kunden beauftragten Drittunternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu kontrollieren. 
Die Behörde untersagte dem Unternehmen jegliche Datenverarbeitung ohne nachweisbare und datenschutzkonforme Einwilligung und ordnete an, dass Wind die beauftragten Drittunternehmen wirksam hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen kontrollieren muss, sowie die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen. .

Veröffentlicht am: 14-07-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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