AEPD verhängt 72.000 Euro Bußgeld gegen WENANCE LENDING DE ESPAÑA
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Das Unternehmen WENANCE LENDING DE ESPAÑA hatte der beschwerdeführenden Person eine Schuld angelastet, die aus einem Vertrag stammen sollte, den diese nie abgeschlossen hatte.
Nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung verlangte die Beschwerdeführerin von WENANCE Berichtigung dieser Tatsache sowie die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten. Dieser kam das Kreditunternehmen nicht nach. Die Untersuchung ergab, dass der Kredit von Identitätsdieben abgeschlossen worden und die Verarbeitung somit unrechtmäßig war.
Das Gesamtbußgeld von 72.000 EUR setzt sich aus zwei Strafen von je 70.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art. 6 Abs. 1 DSGVO und 2.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art. 12 DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 30-08-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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