AEPD verhängt 500 Euro Bußgeld gegen Websiteninhaber

Spanien: Die Datenschutzbehörde folgte einer Beschwerde gegen einen Websitebetreiber.
Dieser solle auf seiner Website unzulässigerweise personenbezogene Daten an Dritte übermitteln, ohne das die Betroffenen dem zugestimmt hätten.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die Datenschutzerklärung des Unternehmens nicht den rechtlichen Anforderungen genügte. So fehlten beispielsweise Informationen zur Aufbewahrungsfrist der Daten und Hinweise auf die Möglichkeit zur Geltendmachung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. .

Veröffentlicht am: 30-05-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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