AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen Websitebetreiber
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Rechtsanwältin. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit hatte diese ihre persöhnlichen Daten auf der Website ihrer Kanzlei hinterlegt. Der Bußgeldempfänger, der Inhaber der Website OKDIVORCIO.COM, hatte diese Informationen anschließend auf seiner Website veröffentlicht. Auf eine Löschungsanfrage der Anwältin hatte er nicht reagiert. Auch ein halbes Jahr später waren die Informationen noch auf seiner Website verfügbar.
Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis reduzierte sich das Bußgeld von ursprünglich 2.000 EUR um jeweils 20 % auf 1.200 EUR. .
Veröffentlicht am: 24-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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