AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen Websitebetreiber
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil die vom Bußgeldempfänger betriebene Website diverse Mängel im Bezug auf die Cookie- und Datenschutzrichtlinie aufwies. Außerdem fehlte ein Mechanismus, um von Nutzern die Einwilligung für die Nutzung ihrer Daten einzuholen.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 3.000 EUR wurde aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung um jeweils 20% auf 1.800 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 24-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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