AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen Websitebetreiber
Spanien: Das auf der Website des Bußgeldempfängers verwendete Kontrollpanel für Cookies funktionierte nicht ordnungsgemäß – selbst bei Betätigung der Deaktivierungsfunktion für sämtliche Cookies blieben Cookies von Google weiterhin aktiv. Außerdem fehlten den Datenschutz- und Cookie-Richtlinien der Website erforderliche Informationen.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 3.000 EUR setzte sich anteilig zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO, 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO und 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 22 Abs. 2 LSSI. Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde sie um je 20% auf 1.800 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 29-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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