AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Websitebetreiber
Spanien: Auf der Website des Bußgeldempfängers waren direkt bei Seitenaufruf technisch nicht notwendige Cookies von Google ohne eine entsprechende Einwilligung der Nutzer aktiv. Es existierte dabei keine direkte Möglichkeit, die Cookies alle oder einzeln zu deaktivieren.
Des Weiteren enthielt der vom Bußgeldempfänger verwendete Cookie-Banner keinen Link zu den Cookie-Richtlinien. Sowohl der Banner als auch die Richtlinien stellten zudem zwar allgemeine Informationen zu Cookies bereit, es fehlten allerdings Angaben darüber, welche Cookies genau auf der Website zum Einsatz kamen, woher diese stammten, wie lange sie aktiv sein würden und welchem Zweck sie dienten.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 500 EUR wurde wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 300 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 19-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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