AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Websitebetreiber

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Grund war die datenschutzrechtlich unzulässige Verwendung von Cookies sowie die nicht ordnungsgemäße Gestaltung der Datenschutzerklärung auf der Website des Bußgeldempfängers.
Wie die Behörde feststellte, waren direkt beim Aufruf der Website Cookies aktiv, ohne dass zuvor eine entsprechende Einwilligung der Nutzer eingeholt wurde. Von den unmittelbar aktiven Cookies waren dabei nicht alle für den Betrieb der Seite notwendig – auch mehrere Cookies des Drittanbieters Google Analytics waren sofort aktiv. 
Zwar erfolgte beim Aufruf der Website eine Einblendung, in der über den Einsatz von Cookies informiert wurde. Eine direkte Möglichkeit, die Cookies alle oder einzeln abzulehnen bzw. auszuschalten, hatte allerdings nicht bestanden. Die Nutzer wurden stattdessen darauf verwiesen, die Cookies über ihre Browsereinstellungen zu konfigurieren. Der Cookie-Banner enthielt außerdem keine Informationen über die Herkunft und den Verwendungszweck der eingesetzten Cookies.
Des Weiteren verwies die auf der Seite verwendete Datenschutzerklärung noch auf das seit Inkrafttreten der DSGVO obsolete, spanische Datenschutzgesetz Ley Orgánica 15/1999. Infolgedessen wurden die Betroffenen nicht ordnungsgemäß nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.
Wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Bußgeldhöhe von 1.000 EUR um je 20% auf 600 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 28-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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