NAIH verhängt 1.300 Euro Bußgeld gegen Website-Betreiber

Ungarn: Nachdem eine Privatperson einen Auskunftsanspruch bei einem Website-Betreiber geltend machen wollte, aber keine Antwort erhielt, wandte sich die Person an die ungarische Datenschutzbehörde, welche anschließend Untersuchungen einleitete.
Dabei stellte sich heraus, dass der Website-Betreiber Daten des Antragstellers auf der Website veröffentlicht hatte. Die betroffene Person hat einen Antrag auf Zugang zu ihren Daten an den Verantwortlichen gestellt, aber nie eine Antwort erhalten. Darüber hinaus hatte der für die Verarbeitung Verantwortliche während der Untersuchung nicht ordnungsgemäß mit der Datenschutzbehörde zusammengearbeitet. .

Veröffentlicht am: 09-05-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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