AEPD verhängt 9.000 Euro Bußgeld gegen Website-Betreiber

Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Betreiber des Blogs foronaranja.es eingereicht, weil dieser auf der Seite einen Screenshot des LinkedIn-Profils des Betroffenen mitsamt dessen Namen und Informationen zu seiner Beschäftigung beim Sportwetten-Anbieter William Hill veröffentlicht hatte.
Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Untersuchung feststellte, war die Veröffentlichung ohne Einwilligung des Betroffenen und somit unrechtmäßig erfolgt. Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er den Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert hatte. 
Das Bußgeld setzt sich zusammen aus 5.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO und aus 4.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 14-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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