NAIH verhängt 2.769 Euro Bußgeld gegen Website-Betreiber

Ungarn: Im Rahmen einer Untersuchung hatte die ungarische Datenschutzbehörde den Betreiber der im Bußgeldbescheid nicht namentlich aufgeführten Website dazu aufgefordert, ihr die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nachzuweisen, welche über das Kontaktformular der Seite erhoben wurden (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Nutzer). Das Unternehmen hatte auf die Anfrage jedoch nicht geantwortet.
Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Rechenschaftspflicht des Bußgeldempfängers. Davon ausgehend stellte die Behörde ebenso ein Versäumnis aufseiten des Website-Betreibers fest, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Rechtmäßigkeit der von ihm durchgeführten Verarbeitung nachweisen zu können. .

Veröffentlicht am: 06-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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