UODO verhängt 11.369 Euro Bußgeld gegen Warschauer Universität für Lebenswissenschaften
Polen: Bei einer Kontrolle der nationalen Datenschutzbehörde bei der Warschauer Universität für Lebenswissenschaften wurden Verstöße gegen die DSGVO bemängelt. Die Behörde stellte unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen fest, mangels derer es einem Mitarbeiter möglich war, Daten von Studierenden über einen Zeitraum von fünf Jahren auf seinem privaten Laptop zu speichern. Schließlich wurde das Laptop gestohlen. Weiterhin bemängelt die Behörde die unzureichende Einbindung des Datenschutzbeauftragten sowie die nicht ordnungsgemäße Berücksichtigung der mit den Verarbeitungen verbundenen Risiken bei der Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Die Universität hatte Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das zuständige Verwaltungsgericht folgte in seinem Urteil jedoch der Entscheidung der Datenschutzbehörde. .
Veröffentlicht am: 10-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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