AEPD verhängt 500 Euro Bußgeld gegen Volleyballclub CLUB VOLEIBOL
Spanien: Der Vater von 3 minderjährigen Kindern reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Volleyballverein ein, nachdem der Verein ohne die Zustimmung des sorgerechtsberechtigten Vaters zwei seiner Kinder angemeldet hatte.
Die Anmeldung war durch die Mutter erfolgt, welcher in Folge eines Eherechtsstreits das Sorgerecht für die Kinder entzogen worden war. Zusätzlich veröffentlichte der Verein auf seinen sozialen Netzwerken Bilder eines der Kinder, ohne die Zustimmung des Beschwerdeführers einzuholen, sondern nur in Vertrauen auf die Zustimmung der Mutter. .
Veröffentlicht am: 12-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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