LfD Niedersachsen verhängt 1.100.000 Euro Bußgeld gegen Volkswagen
Niedersachsen: Das vorliegende Bußgeld steht mit der Erprobung eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen durch einen von Volkswagen beauftragten Dienstleister im Zusammenhang.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hatte Ermittlungen gegen den Autohersteller aufgenommen, nachdem eines der für die Probefahrten eingesetzten Fahrzeuge 2019 in eine Verkehrskontrolle der österreichischen Polizei geraten war. An dem Auto waren Kameras angebracht, welche dessen Umgebung erfassten und mittels derer das Assistenzsystem getestet und trainiert wurde. Bei der behördlichen Untersuchung kamen gleich mehrere Datenschutzverstöße zutage.
So waren an dem kontrollierten Wagen versehentlich keine Schilder angebracht worden, die etwaige Betroffene über die mit dem Kameraeinsatz einhergehende Datenverarbeitung informierten. Dies wertete die LfD Niedersachsen als eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers.
Des Weiteren hatte Volkswagen die Tätigkeit des mit der Durchführung der Fahrten beauftragten Dienstleisters nicht in einem Vertrag über Auftragsverarbeitung geregelt und getroffene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert.
Auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung war nicht durchgeführt worden, obwohl dies aufgrund des Risikos für die Betroffenen erforderlich gewesen wäre.
Volkswagen kooperierte während der Untersuchung mit der Datenschutzbehörde und akzeptierte den Bußgeldbescheid. .
Veröffentlicht am: 26-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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