AEPD verhängt 80.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ONO, S.A.U.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein. Grund der Beschwerde waren unerwünschte Anrufe, die im Auftrag des Bußgeldempfängers getätigt wurden.
Der Betroffene erhielt die Anrufe, obwohl er zuvor gegenüber VODAFONE ONO, S.A.U. via E-Mail ausdrücklich seinen Widerspruch in weitere telefonische Werbemaßnahmen erklärt hatte und das Unternehmen ihm bestätigt hatte, seine Nummer auf die Robinson-Liste gesetzt zu haben. Nach Angaben des Bußgeldempfängers war es dazu aufgrund eines Fehlers in seinen Filtern gekommen.
Wegen freiwilliger Zahlung wurde die Bußgeldhöhe von ursprünglich 100.000 EUR um 20% auf 80.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 28-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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