AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone Ono, S.A.U.
Spanien: Angeforderte Unterlagen von Vodafone Ono wurden nicht fristgerecht der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.
Der ursprüngliche Bußgeldbetrag in Höhe von 4.000 Euro reduzierte sich durch Schuldanerkenntnis und fristwahrende Zahlung auf 3.000 Euro.
Verfahrensnummer: PS/00394/2019 .
Veröffentlicht am: 23-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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