AEPD verhängt 36.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ONO, S.A.U.,
Spanien: Vodafone Ono hat Werbe-E-Mails an eine Vielzahl von Empfängern ohne Blindkopie-Funktion (Bcc) versendet. Auf diese Weise waren für den Beschwerdeführer, einen Empfänger der Werbe-E-mail, die Daten anderer E-Mail-Empfänger einsehbar. Dies verstößt nach Ansicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit. Ursprünglich wurde ein Bußgeld über EUR 48.000 angedroht, das gegen sofortige Zahlung auf EUR 36.000 gemindert wurde. .
Veröffentlicht am: 11-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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