AEPD verhängt 56.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone ONO

Spanien: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. Nach einem Gespräch mit einem Vodafone-Mitarbeiter hatte sie wie geplant eine E-Mail zur Bestätigung der Änderung ihrer Kontodaten erhalten. In der E-Mail waren jedoch nicht nur die Daten der antragstellenden Person selbst, sondern auch personenbezogene Daten anderer enthalten, die die klagende Person nun einsehen konnte.
Das ursprüngliche Bußgeld von 70.000 EUR, bestehend aus einem Bußgeld in Höhe von 50.000 EUR und einem in Höhe von 20.000 EUR, wurde nach freiwilliger Zahlung um 20% auf 56.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 28-03-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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