BNetzA verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH sowie von ihr beauftragte Call-Center und Vertriebspartner haben zahlreiche Werbeanrufe zur Neukundenakquise bzw. zur Rückgewinnung von Kunden, die ihre Verträge gekündigt hatten, getätigt, obwohl von diesen Personen ein Werbewiderspruch vorlag. Einzelne Kunden erhielten bis zu 30 weitere Anrufe, nachdem sie die Anrufuntersagung ausgesprochen hatten. Die Bundesnetzagentur bestrafte dies mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 100.000. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. .
Veröffentlicht am: 10-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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