Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone Greece
Griechenland: Die griechische Datenschutzbehörde untersuchte die Beschwerde einer Privatperson.
Der Vodafone-Kunde hatte bei dem Unternehmen einen Antrag auf Zugang zu den augezeichneten Gesprächen mit dem Vodafone-Callcenter gestellt. Darauf wurde ihm jedoch über ein Verarbeitungsunternehmen eine CD mit Gesprächen eines anderen Kunden zugestellt.
Obwohl Vodafon unverzüglich von dem Kunden über den Vorfall informiert wurde, unternahm das Unternehmen keine Ermittlungsschritte zu dem Vorfall. Die CD mit den Tonaufnahmen des anderen Kunden wurde erst im Anschluss an die Meldung bei der Behörde zurückgefordert.
Die Behörde bat Vodafone, die korrekte Datei zu übersenden, und verhängte wegen dem Verstoß gegen das Auskunftsrecht und die Verpflichtung zur Offenlegung des Vorfalls ein Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 31-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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