AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone España, S.A.U.
Spanien: Ein Kunde von Vodafone Espana beanstandete zwei Rechnungen, die die Monate Juli und August 2018 auflisteten. Darin wurden Dienste in Rechnung gestellt, die der Anschlussinhaber nie beauftragt hatte. Nachdem der Kunde den Differenzbetrag zurück forderte, willigte das Unternehmen ein. Allerdings wurde die Gutschrift von Seiten Vodafone nicht angewiesen. Daraufhin forderte der Anschlussinhaber das Telekommunikationsunternehmen erneut auf, den Differenzbetrag zu überweisen. Anstatt dies vorzunehmen, sendete Vodafone dem Kunden neuerdings die Rechnungen. Allerdings beschränkte sich die Zustellung nicht ausschließlich auf die Rechnungen des Kunden. Ihm wurden auch die Rechnungen weiterer ihm unbekannter dritter Vodafone-Kunden zugestellt. Die Bereitstellung der Rechnungsdaten Dritter ist ein klarer Versoß gegen Art. 5 der DSGVO. Das rechtswidrige Verhalten wurde mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 60.000 geahndet. .
Veröffentlicht am: 04-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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