AEPD verhängt 3.940.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Neun Kunden hatten bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht. Anlass der Beschwerden waren die Ausstellung einer zweiten SIM-Karte sowie Online-Banking-Transaktionen, die die Beschwerdeführer nicht in Auftrag gegeben hatten.
Wie die Ermittlungen der Behörde ergaben, hatten betrügerische Dritte sich als die Betroffenen ausgegeben und bei VODAFONE ESPAÑA, S.A.U. eine Kopie von deren SIM-Karte beantragt. Nachdem ihnen diese ausgeliefert wurden, hatten die Betrüger die Karten zu verschiedenen Transaktionen und Vertragsabschlüssen zulasten der Betroffenen verwendet. Den Beschwerdeführern war so teils ein Schaden in vier- oder fünfstelliger Höhe entstanden.
Nach Auffassung der Behörde hatte Vodafone dabei die Identität der Betrüger vor Ausstellung der SIM-Karten nicht ordnungsgemäß geprüft. So konnte das Unternehmen etwa nicht nachweisen, dass ihm ein Identifikationsdokument von den jeweiligen Antragstellern vorlag. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Rechenschaftspflicht von Vodafone. In diesem Zusammenhang stellte sie ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit fest. .
Veröffentlicht am: 02-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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