AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.

Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht. Grund waren mehrere auf seinen Namen gebuchte Dienstleistungen, für die der Betroffene keinen Vertrag geschlossen hatte.
Der Beschwerdeführer hatte VODAFONE ESPAÑA, S.A.U. am 15. Januar 2021 telefonisch wegen eines anderweitigen Anliegens kontaktiert. Nachdem er seine Identität mittels Nennung seiner ID bestätigt hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass für ihn eine Mobilfunkverbindung sowie ein Festnetz- und Internetanschluss existierten. Daraufhin machte der Betroffene am 15. Februar 2021 gegenüber VODAFONE ESPAÑA von seinem Auskunftsrecht Gebrauch. In der Antwort vom 24. Februar 2021 informierte ihn der Bußgeldempfänger, dass die Dienstleistungen aus einem Vertrag zwischen seiner Person und VODAFONE ESPAÑA resultierten. Der Betroffene verneinte jedoch, jemals einen solchen Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossen zu haben.
Wie die Untersuchungen der Behörde ergaben, war nicht etwa ein Identitätsdiebstahl der Grund für den Vorfall, sondern eine Panne in den Systemen von VODAFONE ESPAÑA. Diese hatte die ID des Beschwerdeführers irrtümlich einem anderen Vodafone-Kunden zugeordnet. Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde fest, dass die ausgehend vom besagten Vertrag vorgenommene Verarbeitung der Daten des Betroffenen durch Vodafone unrechtmäßig erfolgt war.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 50.000 EUR wurde wegen freiwilliger Zahlung um 20% auf 40.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 24-11-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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