AEPD verhängt 90.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.

Spanien: Drei Betroffene hatten bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht. Grund der Beschwerde war der anhaltende SMS-Versand von Benachrichtigungen, die über das Vorliegen neuer Rechnungen informierten. Die Betroffenen erhielten diese nach dem Ende ihres jeweiligen Vertragsverhältnisses, ohne dass ausstehende Zahlungen existierten – entsprechend wiesen die Rechnungen als zu zahlenden Betrag stets Null Euro aus.
Dem vorliegenden Bußgeldbescheid waren mehrere Aufforderungen seitens der Betroffenen an VODAFONE ESPAÑA, S.A.U. vorausgegangen, den Rechnungsversand einzustellen und ihre Daten zu löschen. Der Bußgeldempfänger hatte die Nachrichten dabei wiederholt mit technischen Fehlern erklärt und den Betroffenen versichert, dass sie in Zukunft keine solche Benachrichtigungen mehr erhalten würden. Der Versand und die mit ihm einhergehende, unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen hielt jedoch weiter an. Die Betroffenen erhielten die Rechnungen noch teils weit über ein halbes Jahr nach dem Auslaufen ihrer Verträge (konkret: sieben Monate, ein Jahr und zwei Jahre).
Aufgrund dessen, dass grobe Fahrlässigkeit zum Datenschutzverstoß geführt hatte und dass es sich nicht um den ersten solchen Vorfall beim Bußgeldempfänger handelte, wertete die Datenschutzbehörde den Vorfall als schwerwiegend. Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 150.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 90.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 13-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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