AEPD verhängt 36.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Das Mobilfunkunternehmen hatte einem Betroffenen Rechnungen gestellt, der weder Leistungsnehmer noch Vertragspartner für einen Telefonanschluss war. Ursächlich hierfür war eine fahrlässige Verwechslung bei Vodafone, die allerdings durch eine genaue Prüfung der personenbezogenen Daten hätte vermieden werden können.
Die Datenschutzbehörde sprach ein Bußgeld von 60.000 Euro für die unerlaubte Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Betroffenen aus, welches durch Schuldanerkenntnis und fristgerechte Zahlung um je 12.000 Euro auf 36.000 Euro reduziert werden konnte. .
Veröffentlicht am: 28-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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