AEPD verhängt 56.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone España, S.A.U.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein, da ihm Vodafone España, S.A.U. Leistungen in Rechnung gestellt hatte, welche der Betroffene nicht gebucht hatte. 
Am 19. Oktober 2020 hatte die Rechtsabteilung von Vodafone dem Betroffenen telefonisch mitgeteilt, dass für drei angeblich von ihm auf verschiedene Telefonanschlüsse gebuchte Servicepakete Zahlungen für die letzten drei Monate ausstehen. Als der Betroffene daraufhin erklärte, die Services nicht gebucht zu haben, und um Einsicht in die entsprechenden Rechnungen bat, wurden ihm diese per E-Mail übermittelt. Weder die Adresse noch die Kontonummer, welche auf den Rechnungen angegeben waren, stimmten jedoch mit denjenigen des Betroffenen überein.
Wie die Untersuchung der Datenschutzbehörde ergab, hatte ein betrügerischer Dritter Verträge auf den Namen des Betroffen geschlossen. Vodafone hatte die Identität des sich als den Betroffenen ausgebenden Betrügers dabei nicht geprüft. Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde fest, dass die Verarbeitung der Daten des Betroffenen durch Vodafone unrechtmäßig erfolgt war.
Wegen freiwilliger Zahlung wurde die Bußgeldhöhe von 70.000 EUR um 20% auf 56.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 15-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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