AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone España, S.A.U.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein. Anlass der Beschwere war eine Rechnung für zwei angeblich vom Betroffenen benutzte Telefonanschlüsse, für die Vodafone España, S.A.U.  den entsprechenden Betrag vom Konto des Betroffenen abgebucht hatte. Der Beschwerdeführer hatte die Telefonanschlüsse weder gebucht noch hatte er eine andere vertragliche Beziehung zum Bußgeldempfänger unterhalten.
Sowohl die beiden Telefonanschlüsse als auch ein weiter Mobilfunkvertrag, der dem Betroffenen noch nicht in Rechnung gestellt worden war, waren von einem Betrüger auf seinen Namen abgeschlossen worden. Vodafone hatte die Identität des sich als den Betroffenen ausgebenden Betrügers dabei nicht ordnungsgemäß geprüft. Die Verträge wurden geschlossen, obwohl sie keine Unterschriften enthielten und weitere, vom Betrüger gemachte Angaben (Adresse, Geburtsdatum) nicht mit denen auf dem Ausweis des Betroffenen übereinstimmten. Ausgehend hiervon stellte die Behörde fest, dass Vodafone die personenbezogenen Daten des Betroffenen unrechtmäßig verarbeitet hatte. 
Wegen freiwilliger Zahlung wurde die Bußgeldhöhe von 50.000 EUR um 20% auf 40.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 15-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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