AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.

Spanien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die sich beim Telekommunikationsunternehmen ereignet hatte. Ein Vodafone-Kunde hatte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde darüber beschwert.
Der Beschwerdeführer war für seinen Internet-, Festnetz- und Mobilfunkanschluss von Movistar zu Vodafone gewechselt und hatte für letzteres die Möglichkeit der Rufnummermitnahme in Anspruch genommen. Als er nach der Deaktivierung der SIM seines ehemaligen Anbieters die neue SIM von Vodafone in Betrieb nehmen wollte, wurde aber keine Netzverbindung hergestellt. Daraufhin wandte sich der Betroffene an eine lokale Vodafone-Filiale, in der ihm erklärt wurde, dass seine Telefonnummer auf einen anderen Nutzer registriert war. Aus einer anschließenden Mitteilung des Bußgeldempfängers ging hervor, dass als Grund für die Falschzuweisung der Nummer des Betroffenen ein Computer- oder Datenbankfehler vermutet wurde, der allerdings nicht näher bestimmt werden konnte.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht von VODAFONE ESPAÑA, S.A.U., technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Telekom-Unternehmens fest.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 50.000 EUR setze sich zusammen aus 20.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO und aus 30.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO. Aufgrund von freiwilliger Zahlung wurde das Bußgeld um 20% auf 40.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 15-02-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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