AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein. Grund war der Umstand, dass VODAFONE ESPAÑA, S.A.U. ihren Mobilfunkanschluss ohne ihre Einwilligung auf einen Dritten übertragen und ihr von einem Dritten gebuchte Dienstleistungen in Rechnung gestellt hatte.
Wie die Untersuchungen der Behörde ergaben, war nicht etwa ein Identitätsdiebstahl der Grund für den Vorfall, sondern eine technische Panne in den Systemen von VODAFONE ESPAÑA. Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde fest, dass die mit der Vertragsänderung und Rechnungsstellung vorgenommene Verarbeitung der Daten der Betroffenen unrechtmäßig erfolgt war. Vodafone hatte noch im Laufe der Ermittlungen die Rechnungen storniert und die Eigentümerschaft der Betroffenen über den Mobilfunkanschluss wiederhergestellt.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 50.000 EUR wurde wegen freiwilliger Zahlung um 20% auf 40.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 24-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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