AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein, da dieses zwei Rechnungen einer anderen Person an sie via E-Mail versandt hatte.
Die Beschwerdeführerin hatte die Rechnungen am 17. Juni und am 16. Juli 2019 erhalten. Daraufhin wandte sie sich diesbezüglich zunächst telefonisch an VODAFONE ESPAÑA, S.A.U., ihr Anliegen wurde dort aber nicht aufgegriffen. Keiner der verbundenen Mitarbeiter wusste etwas von dem Falschversand oder war in der Lage, das diesem zugrundeliegende Problem zu beheben.
Die Datenschutzbehörde wertete den Vorfall als eine Verletzung der Pflicht des Bußgeldempfängers, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellte sie ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten von VODAFONE ESPAÑA fest.
Das ursprüngliche Bußgeld setzte sich zusammen aus 30.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und aus 20.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO. Wegen freiwilliger Zahlung wurde die Bußgeldhöhe von 50.000 EUR um 20% auf 40.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 14-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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