AEPD verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Ein Betroffener reichte Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein, da er vom Verantwortlichen nach dem Ende seiner Vertragsbeziehungen im Mai 2017 kontinuierlich Rechnungen via E-Mail erhielt, ohne dass ausstehende Zahlungen existierten. Der Beschwerdeführer hatte dem Versand mehrfach widersprochen und die Löschung seiner Daten beantragt, erhielt die E-Mails aber weiterhin.
Der Beklagte war in der Vergangenheit in der gleichen Sache bereits zweimal sanktioniert worden (75.000€ in PS/00278/2019 und – nach Schuldanerkenntnis und fristgemäßer Zahlung – 60.000€ in PS/00186/2020). Beim ersten Verfahren hatte das Unternehmen erklärt, dass die E-Mails aufgrund eines Computerfehlers an den Betroffenen verschickt wurden, der korrigiert worden sei. Danach hatte der Betroffene allerdings weiterhin Rechnungen erhalten, was zum zweiten Bußgeldbescheid führte.
Das diesmal verhängte Bußgeld fiel so hoch aus, da der Verstoß von der spanischen Datenschutzbehörde als sehr schwer eingestuft wurde. Die Gründe hierfür waren: der lange Zeitraum, in dem der Bußgeldempfänger die personenbezogenen Daten des Betroffenen unrechtmäßig verarbeitet hatte, die grobe Fahrlässigkeit seitens des Verantwortlichen und der Umstand, dass es sich bereits um den dritten Verstoß in dieser Sache handelte.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 200.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 120.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 12-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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