AEPD verhängt 42.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Der Verantwortliche VODAFONE ESPAÑA, S.A.U. hat die Rufnummer der betroffenen Person ohne deren Einwilligung portiert. In dem Beweisverfahren legte der Verantwortliche zwar einen diesbezüglicher Antrag auf Portierung der betroffenen Person vor, jedoch fehlte deren Unterschrift.
Das Bußgeld in Höhe von ursprünglich 70.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 42.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 12-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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