AEPD verhängt 48.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Die betroffene Person erhielt von Vodafone per SMS eine Bestätigung der Portierung seiner Rufnummern. Der Auftrag wurde angeblich in einem Ladengeschäft in Auftrag gegeben. Tatsächlich existiert jedoch ein solcher Vertrag nicht.
Nach Auffassung der nationalen Datenschutzbehörde seien die personenbezogenen Daten der betroffenen Person in das System des Verantwortlichen übernommen und genutzt worden, ohne dass hierfür eine Legitimation volegen habe.
Das ursprünliche Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR wurde um 20 % wegen sofortiger Zahlung auf 48.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 05-08-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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