VDAI verhängt 200 Euro Bußgeld gegen Vilniaus atliekų sistemos administratorius, SĮ

Litauen: Der Bußgeldempfänger ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand, das mit der Müllabfuhr- und beseitigung in der litauischen Hauptstadt Vilnius betraut ist. Ein Betroffener hatte mehrmals Beschwerde gegen das Unternehmen bei der litauischen Datenschutzbehörde eingereicht, nachdem sein gem. Art. 15 DSGVO gestelltes Auskunftsersuchen wiederholt unzureichend beantwortet worden war. 
Bei der ersten Anfrage hatte der Bußgeldempfänger den Betroffenen lediglich über seine allgemeine Verarbeitungsaktivität informiert, ohne ihn spezifisch über die von ihm verarbeiteten Daten zu unterrichten. Nachdem die Datenschutzbehörde Vilniaus atliekų sistemos administratorius daraufhin anwies, das Auskunftsrecht des Betroffenen zu achten, machte das Unternehmen ihm gegenüber genauere Angaben. Allerdings enthielt auch diese Auskunft keine Angaben zu Parteien, an welche die Daten des Betroffenen übermittelt wurden, und darüber, inwiefern die Daten bei anderen Quellen als dem Betroffenen selbst erhoben wurden. Des Weiteren waren manche Angaben fehlerhaft.
Bei der Zumessung der Bußgeldhöhe wurde mildernd berücksichtigt, dass das Unternehmen seinen Fehler eingeräumt und den Anweisungen der Datenschutzbehörde Folge geleistet hatte.
Nachdem der Bußgeldempfänger Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt hatte, wurde das Bußgeld von ursprünglich 2.395 Euro auf 200 Euro reduziert. .

Veröffentlicht am: 04-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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