LfDI Baden-Württemberg verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen VfB Stuttgart 1893 AG
Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg verhängte das Bußgeld, weil der Fußballverein die ihm gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO obliegende, datenschutzrechtliche Rechenschaftspflicht fahrlässig verletzt hatte. Personenbezogene Daten, zu denen mitunter Datensätze zu Vereinsmitgliedern gehörten, waren in großem Umfang an einen Dienstleister übermittelt worden, ohne dass der VfB Stuttgart in der Lage war, den Zweck und die Rechtsgrundlage des Vorgangs zu benennen.
Der Club hat mit der Datenschutzbehörde umfassend kooperiert und die Implementierung organisatorischer und technischer Verbesserungen seiner Datenschutzpraxis veranlasst.
Darüber hinaus plane der Verantwortliche sich vor allem bei Jugendlichen für die Aufklärung rund um Datenschutzanliegen einzusetzen. Beispiele für bereits bestehende Engagements sind etwa das vom VfB Stuttgart geförderte Projekt „Datenschutz geht zur Schule“, bei dem Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Aktionstagen für datenschutzrelevante Themen sensibilisiert werden sollen, und die Konzipierung von Schulungen für Fußballnachwuchsmannschaften zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“. .
Veröffentlicht am: 10-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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