CNPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Verwalter einer Miteigentümergemeinschaft
Luxemburg: Die nationale Datenkommission erhielt zwei Beschwerden gegen eine Gesellschaft in ihrer Funktion als Verwalter einer Miteigentümergemeinschaft. Gerügt wurde die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne Genehmigung und ohne angemessene Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen an Dritte weitergegeben habe, sowie Nichteinhaltung des Rechts auf Information und Zugang zu ihren Daten.
Die Behörde stellte die gerügten Verstöße gegen Art. 5 I, Art. 6 I sowie gegen die Verpflichtungen aus Art. 12 und 15 DSGVO fest und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1.500 EUR gegen den Datenverantwortlichen.
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Veröffentlicht am: 06-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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