GPDP verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Vertreter von Western Union Payment Services Ireland Limited

Italien: Ein selbstständiger Vertreter der Western Union Payment Services Ireland Limited hatte gegen Datenschutzrecht verstoßen, indem er in zwei Fällen die personenbezogenen Daten zweier “ahnungsloser” Personen verarbeitet hatte, ohne deren Einwilligung hierfür zu haben oder diese aus sonstigen Gründen legitim verarbeiten hätte dürfen. So ging es in beiden Fällen um Überweisungsvorgänge nach Frankreich, bei denen die beiden Betroffenen ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung identifizierbar gemacht wurden. Die Behörde sprach gegen den Vertreter ein Geldbuße zu 8 Raten à 1.000 Euro nach nationalem Datenschutzrecht aus.  .

Veröffentlicht am: 19-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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