HmbBfDI verhängt 12.500 Euro Bußgeld gegen Versorgungsunternehmen
Hamburg: Im Rahmen der Ausgliederung der Heizenergiesparte eines großen Energieunternehmens war betroffenen Kunden ein Widerspruchsrecht eingeräumt worden. Vor diesem Hintergrund verhängte die Hamburger Datenschutzbehörde das vorliegende Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger in mehreren Fällen Kundendaten an den Käufer der Heizenergiesparte übermittelt hatte, obwohl die Betroffenen zuvor ihren Widerspruch erklärt hatten.
Grund für die unrechtmäßigen Übermittlungen waren Fehler bei der Verarbeitung von Widersprüchen aufseiten eines Auftragsverarbeiters des Bußgeldempfängers.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der Hamburger Datenschutzbehörde erhalten und sie um Angaben aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2021 erweitert. .
Veröffentlicht am: 15-03-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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