AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Vermieter
Spanien: Der Verantwortliche hat der Betroffenen zwei Zimmer in seinem Haus vermietet. Aufgrund des darin angebrachten Videoüberwachungssystems reichte die Betroffene Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. So hatte der Beklagte ihr zwar mitgeteilt, dass am Hauseingang eine Kamera in Betrieb ist, die Videoaufzeichnungen ohne Ton anfertigt und als Abschreckungsmaßnahme gegen Diebe fungiert. Tatsächlich wurden jedoch auch Teile des gemieteten Schlafzimmers der Betroffenen von der Kamera erfasst. Die Betroffene erfuhr davon erst, als der Vermieter ihr nach einem Unfall beim Staubsaugen, bei dem dessen Fernsehgerät beschädigt wurde, eine entsprechende Aufzeichnung als Beweismittel vorlegte. .
Veröffentlicht am: 09-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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