LfDI Baden-Württemberg verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Vermessungsingenieur

Baden-Württemberg: Der Bußgeldempfänger hatte im Rahmen seiner beruflichen Befugnis Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch im automatisierten Abrufverfahren genommen und in zwei Fällen mehrere Hundert Grundstückseigentümer ohne deren Kenntnis identifiziert und die entsprechenden Informationen an einen ebenfalls nicht namentlich genannten Bauunternehmer weitergegeben. Dieser hatte anschließend den Grundstückseigentümern Kaufangebote für ihre Grundstücke unterbreitet.
Gegen den Bauunternehmer verhängte der LfDI Baden-Württemberg ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 50.000 EUR. .

Veröffentlicht am: 21-09-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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