GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Verein Dronenrettung
Italien: Gegen einen Verein zum Einsatz von Drohnen zu Rettungsmaßnahmen wurden seitens der italienischen Behörde Ermittlungen eingeleitet, nachdem ein Gründungsmitglied Beschwerde erhoben hatte.
Gegen den Beschwerdeführer laufe ein Disziplinarverfahren, gegen das er sich mittels Dokumenten aus seinem E-Mail-Konto wenden möchte. Er wurde jedoch durch den Verein vom Zugriff auf sein E-Mail-Konto ausgeschlossen. Auch erhielt der Antragsteller von der Associazione Rescue Drones Network ODV keine Antwort auf seine Anfrage auf temporären Zugang zu dem besagten Konto.
Die Behörde erblickte darin einen Verstoß gegen Art. 12 und Art. 15 Abs. 3 DSGVO.
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Veröffentlicht am: 24-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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